AGB
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1.1 Geltung der AGB
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertrags- und Geschäftsbeziehungen zwischen der Lightwaves KG, Dominikanergasse 4/19, 1060 Wien, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgericht Wien unter FN 659524 p, UID ATU82427367 (im Folgenden kurz »Lightwaves« genannt), und ihren Vertrags- bzw. Geschäftspartner:innen (im Folgenden kurz »Kunde« genannt). Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Die AGB gelten ausschließlich; abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden von Lightwaves ausdrücklich schriftlich anerkannt. Eine bloße Auftragsannahme oder Leistungserbringung durch Lightwaves bedeutet keine Zustimmung zu den vom Kunden vorgebrachten Bedingungen. Sofern die AGB oder Einkaufsbedingungen des Kunden diesen Geschäftsbedingungen entgegenstehen oder widersprechen, wird diesen Punkten bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.
Die Bestimmungen dieser AGB gelten – sofern nicht ausdrücklich anders geregelt – für sämtliche von Lightwaves angebotenen Leistungen und Arbeitsschritte. Mit Abschluss eines Vertrages erkennt der Kunde die AGB von Lightwaves ausdrücklich an.
1.2 Mitteilung von Adress- und Kontaktdaten
Der Kunde verpflichtet sich, bei Auftragserteilung seine aktuelle Anschrift sowie sonstige Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse) bekanntzugeben und Änderungen dieser Daten während des laufenden Vertragsverhältnisses sowie innerhalb der Gewährleistungs- und Schadensersatzfrist umgehend an Lightwaves mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Mitteilung, gelten Zustellungen und Mitteilungen an die zuletzt bekanntgegebene Adresse oder Kontaktdaten als rechtswirksam erfolgt.
2.1 Angebote und Vertragsabschluss
Alle Angebote von Lightwaves sind freibleibend und – sofern nicht anders angegeben – für 14 Tage gültig. Die Erstellung von Angeboten erfolgt grundsätzlich unentgeltlich; für Konsument:innen stets kostenlos.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde innerhalb der Angebotsfrist eine schriftliche Auftragsbestätigung übermittelt, die im Angebot ausgewiesene Anzahlung (mindestens 50 % der Brutto-Auftragssumme) leistet oder Lightwaves auf ausdrückliches Ersuchen des Kunden mit der Leistungserbringung beginnt.
Mündliche Nebenabreden oder Sonderbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von Lightwaves schriftlich bestätigt werden. Lightwaves behält sich zumutbare Änderungen oder Verbesserungen der vereinbarten Leistungen vor, sofern der Kunde dadurch keinen wesentlichen Nachteil erleidet.
2.2 Auftragsablauf
Nach Erhalt der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Kunden beginnt Lightwaves mit der Arbeit und erstellt einen ersten Entwurf.
Webseiten oder sonstige gestalterische Leistungen werden dem Kunden zur Prüfung und Abnahme vorgelegt. Der Kunde hat das Recht, nach Einsichtnahme Änderungen oder Nachbesserungen zu verlangen oder – bei grundsätzlichem Nichtgefallen – einen zweiten Entwurf zu fordern.
Darüber hinausgehende Änderungswünsche oder zusätzliche Leistungen werden gesondert nach dem vereinbarten Stunden- oder Tagessatz abgerechnet.
2.3 Lieferzeit und Termine
Lightwaves bemüht sich, Aufträge so rasch wie möglich zu bearbeiten. Ein gewünschtes Fertigstellungsdatum ist ausdrücklich in der Auftragsbestätigung festzuhalten; andernfalls gelten jene Fristen, die im Rahmen der Angebotsphase mitgeteilt wurden. Die Fertigstellungsfrist beginnt erst, sobald die Auftragsbestätigung durch den Kunden vorliegt, alle technischen und rechtlichen Voraussetzungen geklärt sind und die vereinbarte Anzahlung eingelangt ist.
Werden nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, die die Bearbeitungs- oder Fertigstellungsdauer beeinflussen, verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. In Fällen höherer Gewalt oder bei Umständen, die nachweislich nicht von Lightwaves zu vertreten sind – etwa Ausfälle von Zulieferern oder technische Störungen – ist Lightwaves berechtigt, die Fertigstellungsfrist angemessen zu verlängern, ohne dadurch in Verzug zu geraten oder schadensersatzpflichtig zu werden.
Überschreitungen des vereinbarten Leistungsumfangs aufgrund von Sonderwünschen werden gesondert in Rechnung gestellt; geringfügige Abweichungen in Ausführung und Qualität gelten als zulässig. Sofern Lightwaves berechtigt vom Vertrag zurücktritt, besteht Anspruch auf Bezahlung der bereits erbrachten Leistungen sowie der bis dahin getätigten Vorbereitungshandlungen, auch wenn der Vertrag nur teilweise erfüllt wurde.
Schadensersatzansprüche des Kunden sind – soweit gesetzlich zulässig – auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von Lightwaves beschränkt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Lightwaves nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten („Kardinalpflichten“), wobei die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt ist. Eine Haftung für reine Vermögensschäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die von Lightwaves erbrachten Leistungen sind im Regelfall Werkaufträge zur Konzeption, Gestaltung und technischen Umsetzung von Websites und digitalen Lösungen sowie zur Erstellung von Corporate-Design-Elementen wie etwa Logos, Visitenkarten oder Geschäftsdrucksorten. Diese erfolgen stets nach individueller Kundenvorgabe und können sowohl digitale Entwürfe als auch physische Drucksorten umfassen. Für solche Werkverträge besteht kein Rücktrittsrecht – weder für Konsument:innen noch für Geschäftskunden. Für individuell nach Kundenvorgaben erbrachte Leistungen („veredelte Leistungen“) besteht gemäß § 18 Abs. 1 Z 1 FAGG ebenfalls kein Rücktrittsrecht. Beginnt Lightwaves auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist mit der Leistungserbringung, bestätigt der Kunde, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert (§ 18 Abs. 1 Z 11 FAGG). Für nicht individualisierte Standardprodukte – etwa Software-Lizenzen oder Templates ohne Anpassung – gilt hingegen das gesetzliche Rücktrittsrecht von 14 Tagen.
2.4 Abnahme
Lightwaves informiert den Kunden, sobald die vertragsgegenständliche Leistung vollständig erbracht und zur Abnahme bereit ist.
Der Kunde ist verpflichtet, die Leistung nach Zugang der Fertigstellungserklärung unverzüglich abzunehmen. Eine Abnahme darf nicht aus rein gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden, da im Rahmen des Auftrags Gestaltungsfreiheit besteht.
Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Kalendertagen nach Zugang der Fertigstellungserklärung, schriftlich mitzuteilen. Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Übermittlung der Fertigstellungserklärung – auch in elektronischer Form – keine Abnahmeerklärung und keine sonstige Rückmeldung, so gilt die erbrachte Leistung als vertragsgemäß abgenommen und wird in Rechnung gestellt.
3.1 Zahlungsbedingungen und Nutzungsrechte
Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend der jeweils gültigen Preisliste, abgegebener individueller Angebote oder getroffener schriftlicher Sondervereinbarungen innerhalb von einem Tag nach Rechnungsdatum ohne Abzüge fällig.
Bei Zahlungsverzug ist Lightwaves berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank pro Jahr zu verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt ebenso vorbehalten wie das Recht des Kunden, im Einzelfall eine geringere Belastung nachzuweisen.
Alle von Lightwaves erbrachten Leistungen – insbesondere Websites, Layouts, Logos, Texte, Grafiken, Illustrationen und Programmierungen – sowie die daran bestehenden Urheber- und Nutzungsrechte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars im Eigentum von Lightwaves. Entwürfe, Skizzen, Zwischenstände oder Testversionen dürfen vom Kunden weder genutzt noch an Dritte weitergegeben werden. Erst die vom Kunden freigegebene Endversion geht nach vollständiger Bezahlung in das vertraglich vereinbarte Nutzungsrecht des Kunden über.
Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, handelt es sich dabei um ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für die eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden. Eine Weitergabe, Unterlizenzierung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung über diesen Rahmen hinaus bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Lightwaves.
Bis zur vollständigen Bezahlung ist jede Nutzung, Weitergabe oder Veränderung der Leistungen unzulässig. Bei Zahlungsverzug ist Lightwaves berechtigt, die Nutzung der bereits erbrachten Leistungen zu untersagen und vom Vertrag zurückzutreten.
3.2 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung bleiben sämtliche von Lightwaves erbrachten Lieferungen und Leistungen sowie die daran bestehenden Rechte im Eigentum von Lightwaves. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist Lightwaves berechtigt – unbeschadet sonstiger Rechte – vom Vertrag zurückzutreten und die erbrachte Leistung herauszuverlangen.
4.1 Obliegenheiten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, Lightwaves alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Dazu gehören insbesondere die einzupflegenden Inhalte für die zu erstellenden Internetseiten sowie sonstige Materialien wie Texte, Bilder oder Logos. Der Kunde trägt die Verantwortung dafür, dass er über sämtliche erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten verfügt, und hält Lightwaves im Falle von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, einschließlich sämtlicher dadurch entstehender Rechtsverfolgungs- und Verteidigungskosten.
Soweit Lightwaves dem Kunden Entwürfe oder Testversionen mit einer angemessenen Frist zur Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit übermittelt, gelten diese mit Ablauf der Frist als genehmigt, sofern Lightwaves bis dahin keine schriftliche Korrekturaufforderung zugeht.
4.2 Rechte Dritter, Aufrechnung und Abtretung
Der Kunde versichert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte weder gegen gesetzliche Bestimmungen oder die guten Sitten verstoßen noch Rechte Dritter verletzen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten ist Lightwaves berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde haftet für sämtliche daraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, einschließlich Vermögensschäden, und hält Lightwaves im Falle von Ansprüchen Dritter schad- und klaglos. Dies umfasst auch sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung und -verteidigung (z. B. Anwalts- und Gerichtskosten).
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegenüber Lightwaves aufzurechnen, es sei denn, diese Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ebenso ist der Kunde nicht befugt, Forderungen gegenüber Lightwaves an Dritte abzutreten; eine solche Abtretung ist gegenüber Lightwaves unwirksam.
4.3 Gewährleistung und Mängel
Lightwaves verpflichtet sich, Aufträge mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen und überlassene Vorlagen, Unterlagen und Materialien sorgfältig zu behandeln.
Mit der Übergabe der erbrachten Leistung (z. B. Freigabe von Entwürfen, Übergabe von Dateien, Live-Schaltung einer Website oder Lieferung von Drucksorten) geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung auf den Kunden über, soweit Lightwaves hierfür nicht verantwortlich ist. Spätestens mit der vollständigen Bezahlung gilt das Werk als übernommen.
Lightwaves leistet für bei Übergabe vorhandene Mängel zunächst Gewähr durch kostenlose Verbesserung oder Ersatz. Schlägt die Nachbesserung fehl – etwa durch verschuldete Unmöglichkeit –, kann der Kunde lediglich eine angemessene Preisminderung oder, im Falle unverschuldeter Unmöglichkeit, die Rückabwicklung des Vertrags verlangen. Ein Schadensersatzanspruch besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Werden Leistungen auf Grundlage von Kundenvorgaben (z. B. Texte, Bilder, Logos, Entwürfe, Skizzen, Layouts oder sonstige Spezifikationen) erstellt, erstreckt sich die Haftung ausschließlich auf die bedingungsgemäße Ausführung. Für inhaltliche Fehler, insbesondere bei vom Kunden beigestellten Unterlagen, unleserlichen Vorlagen, nachträglichen Änderungen oder mündlich erteilten Anweisungen, übernimmt Lightwaves keine Haftung.
Die Gewährleistung erlischt, sobald ohne Zustimmung von Lightwaves Änderungen an den erstellten Leistungen vorgenommen werden. Durch gewährleistungspflichtige Nachbesserungen verlängert sich die Gewährleistungsfrist nicht. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach deren Entdeckung, schriftlich mitzuteilen. Die Beweislast für sämtliche Voraussetzungen eines Gewährleistungsanspruchs liegt beim Kunden.
Treten Mängel nur bei einzelnen Teilen der Leistung auf, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der Gesamtleistung. Lightwaves haftet nicht für Mangelfolgeschäden. Eine gesetzliche Warnpflicht nach § 1168a ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Schadensersatzansprüche gegen Lightwaves verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls nach drei Jahren ab Übergabe. Die Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt und gilt auch für Mitarbeiter:innen und Erfüllungsgehilfen. Eine Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB zugunsten des Kunden findet nicht statt. Mängelrügen berechtigen den Kunden nicht zur Zurückbehaltung fälliger Zahlungen.
Lightwaves weist ausdrücklich darauf hin, dass eingesetzte oder verwendete Softwareprodukte Sicherheitsrisiken enthalten können. Für Schäden oder Mängel, die durch Drittsoftware hervorgerufen werden, übernimmt Lightwaves keine Haftung. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die laufende Wartung, Aktualisierung und Absicherung der eingesetzten Systeme (z. B. CMS, Plugins, Serverkonfiguration). Erfolgen solche Maßnahmen nicht oder verspätet, übernimmt Lightwaves keinerlei Haftung für daraus entstehende Schäden, Sicherheitslücken oder Funktionsbeeinträchtigungen. Für reine Vermögensschäden wird ebenfalls keine Haftung übernommen.
5.1 Urheberrechte
Sämtliche von Lightwaves erstellten Entwürfe und Werke sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde das vertraglich vorgesehene Nutzungsrecht; sofern nicht anders vereinbart, handelt es sich um ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene geschäftliche Zwecke. Eine Erweiterung der Nutzungsrechte kann individualvertraglich vereinbart werden.
Vorschläge oder Mitarbeit des Kunden begründen kein Miturheberrecht. Alle Schutzvermerke (z. B. Copyright-Hinweise) sind unverändert zu übernehmen.
5.2 Referenznutzung
Lightwaves ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen – wie etwa Websites, Layouts, Logos oder Drucksorten – einschließlich der Verwendung des Kundenlogos und einer kurzen Projektbeschreibung als Referenz in eigenen Medien (z. B. Website, Portfolio, Social Media, Präsentationen) zu veröffentlichen sowie im Rahmen von Pressearbeit oder zur Teilnahme an Fachwettbewerben zu nutzen.
Ein berechtigtes Interesse des Kunden an der Geheimhaltung bleibt unberührt und ist Lightwaves im Vorfeld schriftlich mitzuteilen.
5.3 Vertraulichkeit und Agenturhinweis
Der Kunde verpflichtet sich, alle im Zuge der Zusammenarbeit von Lightwaves erhaltenen Informationen und Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Lightwaves ist berechtigt, auf den von ihr erstellten Leistungen (z. B. Websites, Layouts, Drucksorten) einen dezenten Hinweis auf die Agentur (z. B. Firmen- oder Markenname inkl. Link im Impressum oder im Website-Footer) anzubringen.
6.1 Datenschutz und Geheimhaltung
Soweit der Kunde Lightwaves Daten – gleich in welcher Form – übermittelt, ist er verpflichtet, Sicherheitskopien dieser Daten selbst anzulegen. Lightwaves übernimmt keine Haftung für den Verlust übermittelter Daten.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeitet und gespeichert. Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den einschlägigen nationalen Datenschutzgesetzen. Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung von Lightwaves.
Der Kunde verpflichtet sich, nur solche personenbezogenen Daten an Lightwaves zu übermitteln, deren Verarbeitung nach den Vorgaben der DSGVO rechtmäßig ist, und trägt die alleinige Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte. Im Falle von Ansprüchen Dritter stellt der Kunde Lightwaves schad- und klaglos.
Lightwaves verpflichtet sich, während der Tätigkeit für den Kunden bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen des Kunden oder dessen Auftraggeber:innen ohne vorherige Zustimmung nicht zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben. Gleiches gilt für übergebene Unterlagen und während der Zusammenarbeit erlangte Kenntnisse.
Die Parteien vereinbaren darüber hinaus Vertraulichkeit hinsichtlich der Vertragsinhalte sowie aller im Rahmen der Zusammenarbeit gewonnenen Kenntnisse. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
Trotz Anwendung anerkannter technischer und organisatorischer Sicherheitsstandards kann Lightwaves einen vollständigen Schutz vor Datenverlust, unbefugtem Zugriff oder Datenmissbrauch nicht garantieren. Eine Haftung hierfür wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
6.2 Domain- und Hostingvermittlung
Soweit Lightwaves für den Kunden die Vermittlung von Speicherplatz oder Domainnamen übernimmt, gelten ergänzend die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweils beauftragten Webhosters oder Registrars. Lightwaves handelt dabei ausschließlich als Vermittler und übernimmt keine Haftung für die tatsächliche Verfügbarkeit, Registrierung oder den Fortbestand von Domainnamen oder Speicherplatz.
Beantragt der Kunde die Registrierung einer .at-Domain, verpflichtet er sich zur Einhaltung der Vergaberichtlinien der nic.at GmbH (österreichische Domainvergabestelle), einsehbar unter www.nic.at. Für alle anderen Domainregistrierungen sind die Vergaberichtlinien der jeweils zuständigen Registrierungsstellen maßgeblich, über die sich der Kunde vorab zu informieren und deren Geltung er mit der Registrierung akzeptiert.
Im Falle einer Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen Lightwaves und dem Kunden übernimmt der Kunde sämtliche Kosten und Pflichten, die mit der weiteren Aufrechterhaltung der Domain- oder Hosting-Dienste verbunden sind. Lightwaves ist berechtigt, entsprechende Zugänge und Verwaltungsrechte nach Vertragsende an den Kunden oder einen von ihm benannten Provider zu übertragen. Eine solche Übertragung erfolgt jedoch erst nach vollständiger Begleichung sämtlicher offener Forderungen gegenüber Lightwaves
6.3 Wartung und Service-Level
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet Lightwaves nach Übergabe und Abnahme der Leistung keine laufende Wartung, Pflege oder Aktualisierung von Websites, Software, Plugins oder Servern. Diese Leistungen können jedoch im Rahmen eines gesondert zu vereinbarenden Wartungs- bzw. Servicevertrags erbracht werden.
Ein solcher Wartungsvertrag kann insbesondere die regelmäßige Durchführung von Updates, Backups, Sicherheitsmaßnahmen, Fehlerbehebungen sowie Support- und Reaktionszeiten (Service-Level) umfassen. Der genaue Leistungsumfang sowie die Vergütung werden in einer individuellen Vereinbarung schriftlich festgelegt.
Ohne einen gesonderten Wartungsvertrag obliegt die laufende technische Betreuung, Wartung und Absicherung der eingesetzten Systeme ausschließlich dem Kunden. Lightwaves übernimmt in diesem Fall keine Haftung für Schäden oder Funktionsstörungen, die aus fehlenden Updates, unterlassener Wartung oder unzureichender Absicherung resultieren.
7.1 Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht. Sollten sich einmal Meinungsverschiedenheiten ergeben, bemühen wir uns zuerst um eine einvernehmliche Lösung. Wenn es dennoch zu einem Rechtsstreit kommt, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Lightwaves zuständig.
7.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB – insbesondere im Hinblick auf Verbrauchergeschäfte – unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt jene Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung unter Berücksichtigung der Interessen von Lightwaves am nächsten kommt.
Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Fristsetzungen, Mängelrügen sowie von diesen AGB abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis selbst.

